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Informationen zur Einlagensicherung

INFORMATIONEN FÜR EINLEGER

Wichtige Informationen zur Einlagensicherung


Bei der Revolut Bank UAB gehaltene Einlagen sind versichert über

die öffentliche litauische Einrichtung „Einlagen- und Investitionsversicherung“.

Versicherungslimit:

beträgt bis zu 100.000 EUR für einen einzelnen Einleger für alle bei der Revolut Bank UAB aufbewahrten Einzahlungen*.

Falls du mehrere Einlagen bei der Revolut Bank UAB besitzt,

werden alle deine Einlagen bei der Revolut Bank UAB aggregiert und die Versicherungsschutzgrenze von 100.000 EUR gilt für den Gesamtbetrag deiner Einlagen*.

Falls du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen besitzt,

gilt das Limit von 100.000 EUR für jeden Einleger einzeln**.

Die maximale Frist für die Auszahlung einer Entschädigung aus der Einlagensicherung für den Fall, dass Revolut Bank UAB ihren Verpflichtungen nicht nachkommt,

beträgt 7 Werktage***.

Die Währung für Entschädigungszahlungen der Einlagensicherung:

Euro.

Kontaktdaten:

(Adresse der Öffentliche Einrichtung Einlagen- und Investitionsversicherung: Savanorių av. 5, LT-03116, Vilnius, Telefon: +370 5 213 5657 Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: [email protected])

Weitere Einzelheiten unter:

www.iidraudimas.lt


Hinweise:

* Wenn eine Einzahlung infolge einer Unfähigkeit der Revolut Bank UAB zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen nicht zurückgezahlt wird, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung aus der Einlagensicherung für Einlagen an die Einleger. Der Höchstbetrag der Versicherungssumme für Einzahlungen bei der Revolut Bank UAB für einen einzelnen Einzahlenden beträgt 100.000 EUR. Der Betrag der Einlagenversicherungssumme wird durch die Zusammenfassung aller bei der Revolut Bank UAB gehaltenen Einzahlungen bestimmt. Wenn zum Beispiel ein Einleger ein Sparkonto mit einem Kontostand von 90.000 EUR und ein Girokonto mit einem Kontostand von 20.000 EUR besitzt, beträgt die Entschädigung, die von der Versicherung an diesen Einleger gezahlt wird, nur 100.000 EUR. In manchen Spezialfällen (Mittel aus dem Verkauf von Wohnimmobilien im Besitz eines Einlegers, die nicht mehr als 6 Monate vor dem Auftreten des Einlagenversicherungsereignisses auf das Konto des Einlegers überwiesen wurden; von einem Einleger als Vermächtnisnehmer oder Rechtsnachfolger geerbte Mittel; Geld, das ein Einleger als Begünstigter im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags oder eines anderen ähnlichen Vertrags im Todesfall erhalten hat; Geld, das ein Einleger als Entschädigung oder Leistung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen aufgrund des Todes einer anderen Person bei der Erfüllung ihrer beruflichen oder offiziellen Pflichten erhalten hat; Leistungen oder Entschädigungen für Schäden, die durch Gewalttaten verursacht wurden) beläuft sich der Einlagenschutz auf mehr als 100.000 EUR. Weitere Einzelheiten erhältst du unter www.iidraudimas.lt.

** Wenn du ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Person(en) führst, gilt die Versicherungsschutzgrenze von 100.000 EUR für jeden gemeinsamen Inhaber der Einlagen.

*** Entschädigungszahlungen der Einlagensicherung.

Die für das Einlagensicherungsprogramm verantwortliche Institution ist die Versicherungsgesellschaft (die Öffentliche Einrichtung „Einlagen- und Investitionsversicherung“, Adresse: Savanorių av. 5, LT-03116, Vilnius, Tel.: +370 5 213 5657, Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: [email protected]), Website: www.iidraudimas.lt. Diese wird dir innerhalb der folgenden Fristen eine Entschädigung für deine Einlagen (bis zu 100.000 EUR) auszahlen:

  • 10 Werktage ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023;
  • 7 Werktage ab dem 1. Januar 2024.

Wenn, beginnend ab dem 16. Mai 2016, bis zum 31. Dezember 2023 Entschädigungen aus der Einlagensicherung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach dem Tag des Auftretens eines Einlagenversicherungsereignisses ausgezahlt werden, wird einem Einleger auf Antrag hin innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt eines entsprechenden Antrags ein Teil der Einlagensicherungsentschädigung ausgezahlt, der dem Mindestmonatslohn entspricht, jedoch die Summe der gesamten Einlagen des Einlegers, die Anspruch auf eine Versicherung begründen, nicht überschreiten darf (Vorschussentschädigung aus der Einlagensicherung).

Wenn innerhalb dieser Zeiträume keine Versicherungsentschädigung an dich ausgezahlt wurde, solltest du die Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Weitere Einzelheiten erhältst du auf der folgenden Website: www.iidraudimas.lt.


Andere relevante Informationen

Grundsätzlich sind fast alle Einlagen von privaten Einlegern und geschäftlichen Einlegern durch die Versicherungsgesellschaft abgesichert.

Ausnahmen für bestimmte Einlagen sind auf der Website der Versicherungsgesellschaft angegeben: www.iidraudimas.lt. Du findest sie auch weiter unten in diesem Dokument. Revolut Bank UAB wird dich auf deinen Wunsch auch darüber informieren, ob ein Produkt durch die Versicherung geschützt ist oder nicht. Wenn Einlagen versichert sind, wird Revolut Bank UAB dies in deinem Kontoauszug bestätigen, während sie dich gleichzeitig auf diese Einlegerinformationen verweist.


INFORMATIONEN ZUR EINLAGENSICHERUNG

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU FÄLLEN, IN DENEN EINLAGEN NICHT VERSICHERT SIND UND IN DENEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE EINLAGENSICHERUNG GELTEN


Bei der Revolut Bank UAB gehaltene Einlagen sind versichert über

die öffentliche litauische Einrichtung „Einlagen- und Investitionsversicherung“.

Einlagen, die nicht durch die Versicherung geschützt sind

Hinweis: Gemäß Artikel 3(2) des Gesetzes über die Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger in der Republik Litauen deckt die Einlagensicherung folgendes nicht ab (Einlagen der genannten Rechtspersönlichkeiten unterliegen nicht der Einlagensicherung, unabhängig vom Gesetz des Landes, in dem diese Rechtspersönlichkeiten ansässig sind):

1.1. Einlagen, die von anderen Kreditinstituten in ihrem eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung getätigt wurden;

1.2. Eigenkapital;

1.3. Einlagen, in Bezug auf die eine strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit Geldwäsche verhängt wurde;

1.4. Einlagen von Finanzinstituten;

1.5. Einlagen von Verwaltungsgesellschaften;

1.6. Einlagen von Finanzmaklerfirmen;

1.7. Einlagen, deren Eigentümer nicht ordnungsgemäß identifiziert wurden (Einlagen in anonymen und codierten Konten);

1.8. Einlagen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten und Drittländern;

1.9. Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen;

1.10. Einlagen von Rentenkassen;

1.11. Einlagen von staatlichen und kommunalen Institutionen und Einrichtungen, wie im Gesetz der Republik Litauen über den öffentlichen Dienst definiert, mit Ausnahme von Geldern anderer Personen, die auf Einlagenkonten solcher Institutionen und Einrichtungen geführt werden;

1.12. Einlagen der Bank of Lithuania;

1.13. Schuldverschreibungen und Verbindlichkeiten, die vom Teilnehmer des Einlagensicherungssystems selbst ausgegeben wurden, und seine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit seinen Annahmen und Schuldscheinen;

1.14. elektronisches Geld und Geld, das von einer Institution für elektronisches Geld von Inhabern elektronischer Gelder im Austausch gegen elektronisches Geld erhalten wurde.

Fälle, in denen eine Entschädigungszahlung der Einlagensicherung Zahlungsbeschränkungen unterliegt

Hinweis: Gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger werden keine Zahlungen von Entschädigungen der Einlagenversicherung gezahlt:

2.1. für Einlagen, Mittel, Gelder, Wertpapiere und Verbindlichkeiten, die nicht Gegenstand einer Einlagenversicherung gemäß Artikel 3(2) des Gesetzes über die Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger sind;

2.2. an Einleger für Einlagen auf einem Konto, auf dem innerhalb von 24 Monaten vor dem Datum des Einlagenversicherungsfalls keine Einlagengeschäfte stattgefunden haben und der Betrag der gehaltenen Einlage weniger als 10 Euro beträgt;

2.3. an Einleger oder andere Personen, die Anspruch auf eine Entschädigungszahlung der Einlagensicherung haben und die wegen Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen und als Einlagen verwahrten Geldern verurteilt wurden.

Fälle, in denen die Zahlung der Entschädigung aus der Einlagensicherung verzögert wird

Hinweis: Gemäß Artikel 7(4) des Gesetzes zur Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger wird die Zahlung von Entschädigungen der Einlagenversicherung verzögert, wenn:

3.1. es an Daten fehlt, die das Recht des Antragstellers auf Entschädigung aus der Einlagenversicherung rechtfertigen oder wenn die Einlage Gegenstand eines Rechtsstreits ist; bis die Daten, die das Recht auf Entschädigung aus der Einlagensicherung rechtfertigen, vorgelegt werden oder bis die endgültige Entscheidung des Gerichts zur Beilegung des Einlagenstreits vollstreckt wird;

3.2. das Recht des Einlegers auf Zugang zur Einlage in den Fällen und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen beschränkt ist; bis diese Beschränkungen aufgehoben werden;

3.3. in den 24 Monaten vor dem Tag des Einlagensicherungsfalls keine einlagenbezogenen Transaktionen stattgefunden haben; bis zu 3 Monate nach dem Tag des Einlagensicherungsfalls;

3.4. die Versicherungsgesellschaft vom Teilnehmer des Einlagensicherungssystems Informationen über die Höhe der Entschädigung aus der Einlagensicherung erhält, die aus in Artikel 4(2) des Gesetzes zur Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger genannten Gründen den Betrag von 100.000 EUR übersteigen, und für den Betrag über 100.000 EUR; bis die in Artikel 4(2) des Gesetzes zur Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger angegebenen Beträge geklärt sind, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Tag des Einlagensicherungsfalls;

3.5. die berechtigte Einlage auf einem Gemeinschafts- oder Einlagenkonto gehalten wird; bis die Zugehörigkeit von Beträgen auf einem Gemeinschafts- oder Einlagenkonto zu einer bestimmten Person geklärt ist, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Datum des Einlagensicherungsfalls;

3.6. die Zahlung der Entschädigung aus der Einlagensicherung an die Einleger einer in einem Gastmitgliedstaat ansässigen Zweigstelle eines in der Republik Litauen niedergelassenen Kreditinstituts gemäß Artikel 7(7) des Gesetzes zur Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger erfolgt; bis der Verwalter des Einlagensicherungssystems eines Gastmitgliedstaats bestätigt, dass er bereit ist, eine Entschädigung aus der Einlagensicherung zu zahlen;

3.7. die Zahlung einer Entschädigung aus der Einlagensicherung erfolgt an die Einleger einer in der Republik Litauen ansässigen Niederlassung eines Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gem.

Artikel 7(8) des Gesetzes zur Versicherung von Einlagen und Verbindlichkeiten für Anleger; bis der Verwalter des Einlagensicherungssystems eines Mitgliedstaates des Sitzes, wenn das Kreditinstitut, das eine Niederlassung in der Republik Litauen hat, an diesem System beteiligt ist, die für die Zahlung der Entschädigung aus der Einlagensicherung erforderlichen Informationen dem Versicherungsunternehmen zur Verfügung stellt und den für die Zahlung der Entschädigung aus der Einlagensicherung erforderlichen Geldbetrag überweist;

3.8. der Einleger oder eine andere Person, die Anspruch auf eine Entschädigung aus der Einlagensicherung hat, der Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des als Einlage gehaltenen Geldes angeklagt wird; bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der endgültigen Entscheidung des Gerichts.

Kontaktdaten:

(Öffentliche Einrichtung „Einlagen- und Investitionsversicherung“, Adresse: Savanorių av. 5, LT-03116, Vilnius, Telefon: +370 5 213 5657, Fax: +370 5 213 5546, E-Mail: [email protected])

Weitere Einzelheiten unter:

www.iidraudimas.lt.